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OLG München, 28.02.2013 - 1 U 3933/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 07.07.2010 - 9 O 17521/07
- OLG München, 28.02.2013 - 1 U 3933/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11
Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung …
Auszug aus OLG München, 28.02.2013 - 1 U 3933/10
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass der Patient die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Schadensfolge, für die er Ersatz verlangt, auch wirklich durch den eigenmächtigen Eingriff des Arztes verursacht worden ist und nicht auf anderes zurückgeht (vgl. BGH NJW 2012, 850). - BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus OLG München, 28.02.2013 - 1 U 3933/10
Zwar müssen ihm nicht die Risiken in allen denkbaren Erscheinungsformen aufgezählt werden, aber er muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt bekommen, insbesondere soweit diese, wenn sie sich verwirklichen, seine Lebensführung schwer belasten würden und er mit ihnen nach der Natur des Eingriffs nicht rechnen konnte, wobei für die ärztliche Hinweispflicht nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, insbesondere nicht eine bestimmte Statistik entscheidend ist (vgl. BGH NJW 1984, 1397; NJW 2000, 1784 ). - BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus OLG München, 28.02.2013 - 1 U 3933/10
Zwar müssen ihm nicht die Risiken in allen denkbaren Erscheinungsformen aufgezählt werden, aber er muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt bekommen, insbesondere soweit diese, wenn sie sich verwirklichen, seine Lebensführung schwer belasten würden und er mit ihnen nach der Natur des Eingriffs nicht rechnen konnte, wobei für die ärztliche Hinweispflicht nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, insbesondere nicht eine bestimmte Statistik entscheidend ist (vgl. BGH NJW 1984, 1397; NJW 2000, 1784 ). - BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Auszug aus OLG München, 28.02.2013 - 1 U 3933/10
An diesen Beweis sind immer besonders strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH NJW 1998, 2734 ). - BGH, 07.04.1992 - VI ZR 224/91
Aufklärungspflicht bei Ausscheiden alternativer Heilbehandlung
Auszug aus OLG München, 28.02.2013 - 1 U 3933/10
Zwar sind an die Substantiierungspflicht für die Darlegung eines solchen Konflikts durch den Patienten keine hohen Anforderungen zu stellen, das Vorbringen des Patienten muss aber ergeben, in welcher persönlichen Entscheidungssituation er bei vollständiger und ordnungsgemäßer Aufklärung über das Für und Wider des Eingriffs gestanden hätte und ob ihn die Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, seine Einwilligung zu erteilen oder nicht (vgl. BGH NJW 1992, 2353 ff.).